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   SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 1221/04   

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https://dejure.org/2005,100792
SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 1221/04 (https://dejure.org/2005,100792)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 20.10.2005 - S 10 KR 1221/04 (https://dejure.org/2005,100792)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - S 10 KR 1221/04 (https://dejure.org/2005,100792)
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  • LSG Baden-Württemberg, 24.08.2004 - L 11 KR 3165/03

    Sozialversicherung - sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis -

    Auszug aus SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 1221/04
    Derartige Umstände sind bei familienhafter Mitarbeit in Beschäftigungsverhältnissen symptomatisch (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24.08.2004, L 11 KR 3165/03).

    Da der Kläger hinsichtlich eines Teiles der mit der Klage begehrten Feststellung keine Rechte herleiten kann, dürfte der Klage bereits insoweit das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, so dass sie unzulässig ist (vgl. Urteil des LSG Baden-Württemberg, vom 24.08.2004, L 11 KR 3165/03).

  • LSG Hessen, 27.04.2004 - L 1 KR 1114/00

    Versicherungspflicht - gesetzliche Krankenversicherung - Pflegeversicherung -

    Auszug aus SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 1221/04
    Neben der Eingliederung in den Betrieb und einem, ggf. abgeschwächten Weisungsrecht ist daher erforderlich, dass der Beschäftigte ein Entgelt erhält, das einen angemessenen Gegenwert für die geleistete Arbeit darstellt, mithin über einen freien Unterhalt, ein Taschengeld oder eine Anerkennung für Gefälligkeiten hinausgeht (vgl. Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27.04.2004, Az. L 1 KR 1114/00).

    Zudem erfordert eine Beschäftigung unter Ehegatten die Abgrenzung zur familienhaften Mithilfe, wobei auf die Rechtsprechung des BSG zum Beschäftigungsverhältnis zwischen nahen Verwandten zurückgegriffen werden kann (vgl. Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27.04.2004, L 1 KR 1114/00).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.02.2004 - L 1 AL 57/02

    Versicherungspflichtverhältnis - Ehegattenbeschäftigung - familienhafte Mithilfe

    Auszug aus SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 1221/04
    Ebenso ist die eigenverantwortliche Ausführung gewisser Arbeiten kein Anzeichen dafür, dass dem Ehegatten, welcher als Unternehmer die Gesamtverantwortlichkeit trägt, kein Weisungsrecht zukäme (vgl. Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 26.02.2004, L 1 AL 57/02).
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

    Auszug aus SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 1221/04
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. Urteil des BSG vom 17.05.2001, B 12 KR 34/00 R).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 1221/04
    Selbständig Erwerbstätige unterscheiden sich von den Beschäftigten insbesondere dadurch, dass sie ein unternehmerisches Risiko tragen, indem sie eigenes Kapital mit der Gefahr des Verlustes einsetzen und der Erfolg des Einsatzes ihrer Kapitalien oder sonstiger sächlicher oder persönlicher Mittel ungewiss ist (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13) und dadurch , dass sie in der Regel über eigene Betriebsstätten verfügen, wo sie über den Einsatz der eigenen Arbeitskraft und sonstiger Produktionsmittel frei entscheiden, also ihre Tätigkeit nach ihren Bedürfnissen gestalten können (BSGE 45 S. 199).
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen -

    Auszug aus SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 1221/04
    In seiner Entscheidung vom 28.01.1999 (BSGE 83 S. 246 ff.) hat das Bundessozialgericht ferner betont, dass ein Arbeitsverhältnis (nur) dann anzunehmen sei, wenn die betroffenen Personen innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens ihre Arbeitsleistung verfügbar halten müssten.
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 1221/04
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSGE 51 S. 164, 167) zeigt sich die persönliche Abhängigkeit an der Einordnung in das auf Rechnung eines anderen gehenden, mithin fremden Unternehmens, wobei z.B. zur Beurteilung des Weisungsrechts die tatsächliche Qualität der rechtlichen Beziehungen bei objektiver Betrachtung maßgebend ist.
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 1221/04
    Das schließt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung (unter bestimmten Voraussetzungen) eine Überprüfung der versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht aus (vgl. Urteil des BSG vom 30.01.1990, Az. 11 RAr 47/88).
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 1221/04
    Selbständig Erwerbstätige unterscheiden sich von den Beschäftigten insbesondere dadurch, dass sie ein unternehmerisches Risiko tragen, indem sie eigenes Kapital mit der Gefahr des Verlustes einsetzen und der Erfolg des Einsatzes ihrer Kapitalien oder sonstiger sächlicher oder persönlicher Mittel ungewiss ist (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13) und dadurch , dass sie in der Regel über eigene Betriebsstätten verfügen, wo sie über den Einsatz der eigenen Arbeitskraft und sonstiger Produktionsmittel frei entscheiden, also ihre Tätigkeit nach ihren Bedürfnissen gestalten können (BSGE 45 S. 199).
  • BSG, 04.12.1958 - 3 RK 3/56

    Beteiligtenfähigkeit der Deutschen Bundesbahn bei Verfahren vor den

    Auszug aus SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 1221/04
    Hierbei ist die tatsächliche Gestaltung der Verhältnisse und die Art der Tätigkeit entscheidend (vgl. BSGE 8 S. 278, 282; 24 S. 29).
  • BSG, 25.02.1997 - 12 BK 49/96

    Versicherungs- und Beitragspflicht bei einem Beschäftigungsverhältnis des

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